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Wer hat das Recht, Verkehrsschilder aufzustellen?

Wer hat das Recht, Verkehrsschilder aufzustellen?

Auch wenn Privatpersonen sehr gerne das eine oder andere Verkehrsschilder bzw. Verbotsschild vor dem Hause aufstellen würden, so darf das nicht jeder. Nicht anders ist es bei Unternehmen, wobei hier meist Schilder oder Sonderzeichen für Umzüge, Veranstaltungen oder dergleichen genutzt werden möchten. Wer Schilder mit der StVO regelkonform aufstellen möchte, hat zwei Möglichkeiten. Die eine Variante ist eine Erlaubnis vom Straßenverkehrsamt der jeweiligen Stadt einzuholen, die andere ist ein Drittunternehmen zu beauftragen, sich um die Schilder zu kümmern. Beides kann man als Privatperson sowie als Unternehmen, und man sollte beides in Betracht ziehen, da man sich viel Ärger ersparen kann und auch rechtlich auf Nummer sicher geht.

Verkehrsschilder wie Halteverbot nur mit Genehmigung

Umzugsfirmen stehen des Öfteren vor dem Problem, Halteverbotsschilder für einen gewissen Zeitraum aufstellen zu müssen. Normalerweise sollte eine Firma, die regelmäßig mit dem Aufstellen von Verbotsschildern oder Sonderzeichen in Kontakt kommt, auch wissen, wie ein regelkonformes Aufstellen vonstattengeht. Der einfachste Weg ist sich eine Genehmigung beim Straßenverkehrsamt einzuholen. Wichtig bei solch einer Genehmigung ist auch für Privatpersonen den Antrag rechtzeitig zu stellen sowie die wichtigen Informationen wie Tag der Sperrung, Länge der Sperrung sowie die gesperrte Straße anzugeben. Weitere Informationen über die genauen Angaben findet man oftmals im Internet oder man ruft kurz bei der jeweiligen Behörde durch. Auch ohne Umzug gibt es solche Genehmigung bei Veranstaltungen, Sportevents (Stadtmarathon etc.), Baustellen und noch einigen mehr.

Sonderzeichen der StVO durch Drittunternehmen aufstellen lassen

Privatpersonen sowie Unternehmen können auch den einfachen Weg gehen und ein Unternehmen beauftragen, das sich um die Verkehrsschilder kümmert. Gerade Unternehmen können so auf Nummer sicher gehen, indem sie eben nicht ungewohntes Terrain betreten, sondern sich auf das Know-how eines anderen Unternehmens verlassen. Hinzu kommt, dass solch ein Unternehmen bereits Erfahrung im Aufstellen von Straßenschildern hat, und sich um die Schilder sowie die Genehmigungen kümmern kann.