Wie wird die Baustelle an der Straße richtig gesichert?
Eine Baustelle ist immer ein Ort der Risiken. Nicht nur die Bauarbeiter, sondern auch Kinder oder Passanten könnten in Gefahr kommen, wenn die Baustelle nicht richtig abgesichert ist. Der Fachhandel für Absperrtechnik bietet verschiedene, sehr hilfreiche Mittel an, mit denen jede Gefahrenstelle gekennzeichnet und gesichert werden kann. Auch wenn die vorgeschriebene Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und diese eventuell für einen Schaden aufkommt, ist die ordnungsgemäße Sicherung der Baustelle Pflicht. Dazu können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die deutlich auf Gefahren hinweisen und, das sollte nicht vergessen werden, auch zur Sicherheit der Bauarbeiter dienen können.
Alle Vorschriften beachten und Sicherheit bieten
Jeder Bauherr ist dazu verpflichtet, seine Baustelle so gut wie möglich zu sichern. Sicherlich wird es immer Schlupflöcher geben und die meisten Hindernisse können überwunden werden. Die Absicherung der Baustelle soll jedoch vor dem ungehinderten Zutritt wirken und nicht nur Kinder, sondern auch Passanten schützen. Das Gleiche gilt jedoch auch für den Straßenverkehr, wenn er direkt an der Baustelle vorbeiführt. Verkehrszeichen und in die Straße hineinragende Bauzäune bedürfen wahrscheinlich der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Niemand darf willkürlich Verkehrsschilder aufstellen, das regeln die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95). Ein Bauzaun sollte über die gesamte Breite der Baustelle führen, Signalleuchten sollten nicht vergessen werden, damit der Bauzaun auch im Dunkeln zu erkennen ist.
Private Baustelle sichern – so geht’s
Nicht nur die öffentlichen Baustellen, sondern auch jeder private Bauherr muss seine Baustelle absichern. Das gilt nicht nur für den Hausbau, sondern für alle anderen Arbeiten, die an einem Haus oder einem Grundstück durchgeführt werden können. Ein Bauzaun, ein Schild und eine Warnleuchte sind eine gute Ausstattung, eine rot-weiße Absperrkette wäre wahrscheinlich nicht genug. Auch das bekannte Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ wird häufig an Bauzäunen angebracht. Dieses Schild befreit den Baustellenbetreiber nicht davon, die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten. Eltern können nur haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Ein umfassender Bauzaun, der stabil steht, ist in jedem Fall die zu empfehlende Absicherung. Er kann mit einer Sichtschutzplane versehen werden, die verhindern soll, dass die Neugierde zu groß und die Baustelle betreten wird.