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Steuerliche Investitionsanreize 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2025 den Entwurf für ein umfangreiches Investitionsförderungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland mit gezielten steuerlichen Maßnahmen zu stärken und Investitionen schnell anzustoßen. Herzstück des Programms ist eine neue Super-Abschreibung (Super-AfA) in Höhe von 30 Prozent pro Jahr für bestimmte Wirtschaftsgüter. Die Regelung greift für Investitionen, die ab dem 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.

Mehr Planungssicherheit und Liquiditätsvorteile für Unternehmen

Mit diesem Investitionspaket sollen Unternehmen aller Branchen kurzfristig steuerlich entlastet und die Voraussetzungen für Investitionsentscheidungen verbessert werden. Die neue degressive Abschreibung ermöglicht eine schnellere steuerliche Absetzung von Investitionskosten im Vergleich zur klassischen linearen Methode – und sorgt damit für frühzeitige finanzielle Entlastung sowie zusätzliche Liquiditätsreserven.

Investitionsförderung 2025

Wie funktioniert die Super-AfA?

Die neue Regelung sieht vor, dass Unternehmen bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im ersten Jahr mit 30 Prozent des Restbuchwerts abschreiben dürfen. In den Folgejahren wird der verbleibende Wert weiterhin degressiv, also mit dem gleichen Prozentsatz, reduziert.

Der Vorteil: Im Vergleich zur linearen Abschreibung, bei der der Anschaffungswert gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt wird, profitieren Unternehmen bei der degressiven Variante von einer höheren Entlastung in den ersten Jahren. Das verbessert die Liquidität und beschleunigt den finanziellen Ausgleich von Investitionskosten.

Welche Investitionen profitieren von der neuen Abschreibung?

Für die Super-AfA kommen ausschließlich neue, bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens infrage, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.

Warum die Montageart entscheidend ist

Ein wesentlicher Faktor für die steuerliche Einstufung ist die Art der Befestigung:

Bewegliche Wirtschaftsgüter sind transportabel und nicht fest mit dem Boden verbunden. Hierzu zählen etwa aufgedübelte oder verschraubte Konstruktionen.

Unbewegliche Wirtschaftsgüter sind fest mit dem Grundstück verbunden, etwa durch Einbetonieren, und fallen unter die langsamere lineare Gebäudeabschreibung.

Montagearten

Jetzt Investitionsentscheidungen strategisch vorbereiten

Unternehmen sollten geplante Investitionen und Infrastrukturprojekte zeitnah dahingehend prüfen, ob eine bewegliche Montage möglich und sinnvoll ist. Durch die Wahl einer transportablen Befestigungsart lässt sich die attraktivere degressive Abschreibung nutzen und die Kapitalbindung reduzieren.

Wichtige Abgrenzung: Anlage- vs. Umlaufvermögen

Für die neue Super-AfA sind nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens begünstigt. Hierzu gehören Vermögensgegenstände, die dauerhaft im Betrieb verbleiben, etwa Maschinen, betriebliche Ausstattung oder Verkehrstechnik.

Nicht begünstigt sind:

  • Umlaufvermögen wie Handelswaren oder Rohstoffe
  • Immobilien
  • Immaterielle Vermögenswerte wie Software oder Lizenzen

Fazit:

Mit der Super-AfA ab Juli 2025 bietet sich für Unternehmen eine ideale Gelegenheit, Investitionsprojekte gezielt zu starten und durch steuerliche Entlastungen schneller wirtschaftlich wirksam zu machen. Wer frühzeitig plant und Montagearten clever wählt, kann seine Liquiditätsvorteile deutlich steigern.

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