Fahnenmasten aus Aluminium
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Häufig gestellte Fragen zu Fahnenmasten
Die Höhe des Mastes sollte auf den Standort abgestimmt werden, um eine optimale Sichtbarkeit zu gewährleisten. Wir empfehlen, dass der Fahnenmast entweder mindestens einen Meter niedriger ist als ein direkt dahinterliegendes Gebäude oder deutlich darüber hinausragt. Die am häufigsten verkauften Fahnenmasten sind 7 oder 8 Meter hoch.
Der Abstand zwischen zwei Fahnenmasten sollte immer mindestens die doppelte Länge des Auslegers, bzw. der Fahnenbreite, zuzüglich 50 cm betragen.
Beispiel: Sie planen drei Fahnenmasten mit einem Ausleger von 150 cm aufzustellen, so sollte der Abstand zwischen zwei Masten mindestens 3,50 m betragen.
Der Fahnenmast wird mittels einer Bodenhülse und einem entsprechenden Fundament im Boden befestigt. Ein beflaggter Fahnenmast ist Windlasten ausgesetzt und braucht daher zwingend ein ausreichend dimensioniertes Fundament als Basis für die Bodenhülse bzw. -halterung.
Zunächst wird der Aufstellort gewählt. Bei diesem muss sichergestellt sein, dass die Bodenbeschaffung für das Aufstellen eines Fahnenmastes geeignet ist. Anschließen wird der Boden für das Fundament ausgehoben und ein Fundament gegossen. Das Fundament sollte quadratisch sein mit einer Seitenlänge von 10 % der Mastlänge (über Flur). Es werden insgesamt 90 cm in der Tiefe benötigt. 20 cm für eine Kiesschicht als Drainage und 70 cm für das Fundament.
In das Fundament wird eine Bodenhalterung eingesetzt, in die nach Aushärtung des Fundaments der Fahnenmast gesteckt und mittels Zentrierkeil fixiert wird.
Gerne bieten wir Ihnen unseren Montageservice an.
Die empfohlenen Fundamentgrößen variieren je nach Fahnenmastlänge. Faustformel: Länge und Breite des Fundaments sollten ca. 10 % der Masthöhe über Flur entsprechen. Zudem empfehlen wir zusätzlich eine 20 cm tiefe Kiesschicht als Drainage. Die Tiefe des Fundaments ist mit ca. 90 cm (70 cm Fundament + 20 cm Kieselschicht) zu bemessen.
Bei Standardmasten reicht der Mast 0,7 m in den Boden.
Die Auswahl sollte nach optischen und statischen Gegebenheiten erfolgen; je größer der Mastdurchmesser, um so statisch belastbarer ist der Mast.
Für Standorte in Windlastzone 1 reicht in der Regel ein Fahnenmast mit einem Durchmesser von 75 mm aus. Liegt Ihr Standort in einer höheren Windlastzone, sollten Sie einen Mast mit einem größeren Durchmesser wählen, um die nötige Stabilität auch bei starkem Wind sicherzustellen.
Der Mastdurchmesser geht mit seinem Quadrat in die statischen Berechnungen ein.
In der Regel ist das Aufstellen eines Fahnenmastes problemlos möglich. Da dies allerdings von Bundesland zu Bundesland und manchmal sogar auf kommunaler Ebene variieren kann, ist es nicht möglich an dieser Stelle eine verbindliche Aussage zu treffen. Genaue Auskunft bekommen Sie bei Ihrem Bauamt.
Bundesland | Regelung | Genehmigungsfreies Vorhaben |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO | Fahnenmasten |
Bayern | Art. 57 Abs. 1 BayBO | Fahnenmasten |
Berlin | § 61 Abs. 1 BauO Bln | Fahnenmasten |
Brandenburg | § 61 Abs. 1 BbgBO | Fahnenmasten |
Bremen | § 61 Abs. 1 BremLBO | Fahnenmasten |
Hamburg | Anlage 2 zu § 60 Abs. 2 HBauO | Fahnenmasten |
Hessen | Anlage 2 zu § 63 HBO | Fahnenmasten (sofern nicht für Werbung) |
Mecklenburg-Vorpommern | § 61 Abs. 1 LBauO M-V | Fahnenmasten |
Niedersachsen | Anhang zu § 60 Abs. 1 NbauO | Fahnenmasten |
Nordrhein-Westfalen | § 62 Abs. 1 BauO NRW | Fahnenmasten |
Rheinland-Pfalz | § 62 Abs. 1 LBauO | Fahnenmasten |
Saarland | § 61 Abs. 1 LBO | Fahnenmasten |
Sachsen | § 61 Abs. 1 SächsBO | Fahnenmasten |
Sachsen-Anhalt | § 60 Abs. 1 BauO-LSA | Fahnenmasten |
Schleswig-Holstein | § 61 Abs. 1 LBO | Fahnenmasten |
Thüringen | § 63 Abs. 1 ThürBO | Fahnenmasten |
Stand: 10/2024. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die DIN 1055 ist die in Deutschland statisch relevante Norm für Windlasten.
In ihr werden die Belastungen/Kräfte, die auf Fahne und Mast wirken, rechnerisch festgelegt. Diese Berechnungen sind spezifisch für den jeweiligen Aufstellungsort des Mastens durchzuführen, da die Norm zwischen verschiedenen Windzonen und Geländekategorien unterscheidet. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob für Ihren Standort aufgrund hoher Windlasten zusätzliche Anforderungen vorliegen, beraten wir Sie gerne dazu.
Statisch bemessen bedeutet, dass die Ausführung des Fahnenmasten entsprechend der DIN 1055 für Windlasten durchgeführt wurde.
Gemäß DIN 1055 erbringen wir den statischen Nachweis bis zu einer Windstärke von Beaufort 12 (orkanartiger Sturm) bei unbeflaggten Masten und Beaufort 8 (Sturm) bei beflaggten Masten. Wir empfehlen bei Standardmasten das Einholen des Fahnentuchs ab Beaufort 8.
Bei Sonderanwendungen wird eine zusätzliche auf die Besonderheiten abgestimmte Berechnung benötigt. Die bereits durchgeführten und vorhandenen statischen Berechnungen sind lediglich für Standard-Anwendungen erfolgt.
GS geprüft bedeutet: geprüfte Sicherheit. Dadurch wird die sichere Funktion der Fahnenmasten garantiert. Unser Partner MANNUS arbeitet eng mit dem TÜV Rheinland zusammen. Fast alle MANNUS-Fahnenmasten tragen das Etikett „TÜV, GS-geprüfte Sicherheit“. Gerne senden wir Ihnen die mastspezifischen TÜV-Zertifikate zu.
Häufig gestellte Fragen zu Material & Oberfläche
Aluminiumlegierungen entstehen durch Legieren von Aluminium mit anderen Metallen, vorwiegend Mangan, Magnesium und Silicium. Die Aluminiumlegierungen sind gut recyclebar.
Als Basismaterial dient in den meisten Fällen Al99,5 (Reinaluminium). Durch das Legieren lassen sich die Festigkeitswerte in weiten Grenzen erhöhen und auch andere Eigenschaften beeinflussen.
Der bei MANNUS-Fahnenmasten eingesetzte Werkstoff EN AW 6005 A verbindet eine hohe Festigkeit mit einem Höchstmaß an Zähigkeit. Diese optimierte Werkstoffauswahl garantiert eine hohe Lebensdauer der Masten.
Edelstahl ist ein nichtrostender, hochwertiger Stahl. In MANNUS-Masten findet standardmäßig der Werkstoff 1.4301 Verwendung. Bei speziellen Anforderungen sind auch andere Edelstahllegierungen verfügbar.
GFK steht für "Glasfaserverstärkter Kunststoff"; es handelt sich um eine Materialalternative zu Aluminium mit hoher Stabilität. Im Standard erhalten Sie unsere Fahnenmasten aus GFK in der Farbe weiß (durchgefärbt). Auf Anfrage sind auch alle übrigen Farben ähnlich RAL möglich.
Die Standardeloxierung der Aluminiummasten ist E6 Ev1 (Aluminiumnatur). Auf Anfrage sind auch alle anderen Eloxalfarben erhältlich. Darüber hinaus erhältlich sind Pulverbeschichtungen oder Nasslackierungen in jeder RAL-Farbe.