Betriebssicherheit in der Praxis: Pflichten, Maßnahmen und geeignete Ausstattungen zur Gefahrenvermeidung
Die sogenannten „Technischen Regeln zur Betriebssicherheit“ (TRBS), herausgegeben vom TÜV, dienen der präzisen Auslegung der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Regelwerke werden fortlaufend aktualisiert, um dem fortschreitenden Stand der Technik gerecht zu werden. Unternehmen sind dazu verpflichtet, geeignete Vorkehrungen im technischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Bereich zu treffen, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Werden diese Pflichten vernachlässigt oder missachtet, können daraus erhebliche rechtliche Konsequenzen entstehen.
Zur praktischen Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen stehen diverse Hilfsmittel zur Verfügung. Rutschhemmende Profile mit Signalfunktion tragen beispielsweise dazu bei, das Risiko von Stürzen auf nassen Untergründen oder Treppen zu verringern und eine sichere Begehbarkeit zu gewährleisten. Zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von persönlicher Schutzausrüstung bieten sich spezielle Aufbewahrungssysteme an, welche dafür sorgen, dass diese jederzeit sauber und einsatzbereit bleibt. Sorptionsmittel wiederum dienen der schnellen Aufnahme ausgelaufener Substanzen, mindern Umweltgefahren, verhindern die Verunreinigung des Grundwassers durch Chemikalien oder Öle und finden auch auf offenen Gewässerflächen Anwendung als Barrieren.
Eine gut sichtbare Kennzeichnung von Fluchtwegen – etwa durch reflektierende Schilder, Sicherheitsstreifen oder beleuchtete Rettungssymbole – ist im Notfall von essenzieller Bedeutung. In Stresssituationen reagieren viele Menschen instinktiv oder irrational, sodass eine eindeutige Wegführung lebensrettend sein kann. Ergänzend dazu schaffen betriebliche Aushänge und Anweisungen Transparenz über das korrekte Verhalten im Umgang mit potenziell gefährlichen Tätigkeiten. Beispiele hierfür sind Hinweisdokumente der Berufsgenossenschaften zur Ersten Hilfe, Vorgaben für elektrische Anlagen gemäß VDE oder Regelwerke für den sicheren Betrieb von Krananlagen. Nicht zu unterschätzen ist auch der Einsatz von Türüberwachungssystemen, die es ermöglichen, im Ernstfall verschlossene Türen ohne Schlüssel zu öffnen – ein entscheidender Faktor im Falle eines Brandes. Diese Systeme lösen bei unbefugter Benutzung akustischen Alarm aus und verhindern so einen missbräuchlichen Gebrauch.